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    Flugordnung

     

     

     

     

    1.

    Auf dem Gelände dürfen nur Flugmodelle und ohne Verbrennungsmotor bis maximal 25kg Gesamtmasse und einem maximalen Schallpegel von 84 dB(A)/7m (gemessen nach den Bedingungen in Ziffer 2.2.5 der Modellflugrichtlinien des Bundesministers für Verkehr vom 10.05.1978 (Nfl I-177/78)) nicht überschreiten. Der Flugleiter hat die Einhaltung dieser Grenzwerte durch geeignete Mittel sicherzustellen.

     

    2. Es sind folgende Aufstiegszeiten festgelegt:

    Werktage: 08:00 bis 20:00 Uhr  
    Sonn- und Feiertage 09:00 bis 13:00 Uhr

     (Jedoch nur mit Genehmigung des 1. Vorstandes)

      15:00 bis 19:00 Uhr

     

     

     

    3.

     

    Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.

     

    4.

     

    Während des Start- und Landevorganges müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.

     

    5.

     

    Als Flugraum wird ausschließlich der in der Anlage 1 grafisch dargestellte Bereich zugelassen.
    Strassen und Wege innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes dürfen nicht unter 25m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für Start- oder Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Wege-oder Strassenabschnitt auf mindestens 25m Breite keine Personen aufhalten oder störende Gegenstände (z.B. Kraftfahrzeuge) befinden.

     

    6.

     

    Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des Aufstiegsgeländes (z.B. Spaziergänger oder Feldarbeiter) muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Hierbei sind auch Gewicht und Betriebsverhalten der Modelle(Geschwindigkeit, Steuerungsfähigkeit, etc.) zu berücksichtigen. Das Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig. Soweit sich auf den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes Personen aufhalten, dürfen die Felder nicht überflogen werden.

     

    7.

     

    Die Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer ständig vom Steuerer beobachtet werden können. Sie haben, sofern sie steuerbar sind, anderen Luftfahrzeugen (z.B. Motorflugzeugen, Segelflugzeugen, Lufttransportgeräten) stets auszuweichen.

     

    8.

     

    Beim Betrieb von Funkanlagen im 35 MHz-Bereich müssen Sender und Empfänger für einen Kanalabstand von 10 KHz geeignet sein. Die Belegung der Frequenzen ist auf einer Frequenztafel anzuzeigen. Der erste eintreffende Pilot, hat die Frequenztafel an der dafür vorgesehenen Stelle sichtbar anzubringen.
    Zur Fernsteuerung von Modellen dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die von der Regulierungsbehörde der Telekommunikation und Post zugelassen sind.
    Bei Anzeichen von Fremdimpulse ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen und im Flugleiterbuch als besonders Vorkommnis zu vermerken.

     

    9.

     

    Bei Flugbetrieb ist ein Flugleiter einzusetzen. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen. Während des Flugleitertätigkeit darf er selbst kein Modell steuern. Die Aufgaben und Befugnisse des Flugleiters, sowie seine Bestellung sind unter Punkt 10 in der Flugordnung geregelt. Sofern sich weniger als 3 Personen zielgerichtet auf dem Gelände aufhalten, kann von der Bestellung eines Flugleiters abgesehen werden. In diesem Fall sind die erforderlichen Flugbucheintragungen von dem Steuerer selbst vorzunehmen.

     

    10.

     

    Zur Bestellung des Flugleiters gilt folgende Regelung: Der erste eintreffende, Pilot trägt sich als Flugleiter ein. Der zweite eintreffende, Pilot trägt sich als zweiter Flugleiter ein. Der dritte eintreffende Pilot, trägt sich als dritter Flugleiter ein. Der Flugleiter ist mit einem Anstecker optisch zu erkennen und hat diesen während seiner Tätigkeit zu tragen. Der Flugleiter ist gegenüber allen anwesenden Mitgliedern und Nichtmitgliedern weisungsbefugt. Er hat ein Flugleiterbuch zu führen, in dem die zeitliche Übernahme und Angabe der Funktion des Flugleiters, die Vor- und Nachnamen der Steuerer, der Beginn und das Ende von deren Teilname am Flugbetrieb und die Antriebsart der/des von ihnen betriebenen Modelle(s) (mit und ohne Verbrennungsmotor) festzuhalten sind. Ausserdem müssen ggf. besondere Vorkommnisse (z.B. Absturz von Modellen, Verletzung von Personen, Beschädigungen von Sachen, Flurschäden, Beschwerde Dritter) aufgeführt werden. Die Angaben sind vom Flugleiter durch Unterschrift zu bestätigen. Die Eintragungen in das Flug leiterbuch sind von jedem Steuerer Eigenverantwortlich einzutragen.

    Den Anordnungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten.

    Bei Verstössen gegen Bestimmungen dieser Flugordnung oder des Erlaubnisbescheides kann er ein Flugverbot aussprechen. Er übt für den Verein das Hausrecht am Platz aus und kann Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Flugbetriebes stören, vom Platz verweisen. Diese Ahndungsmaßnahmen hat er schriftlich im Flugbuch festzuhalten und dem Vereinsvorstand mitzuteilen. Dieser entscheidet ggf. Über weitere Maßnahmen.

     

    11.

     

    Verhalten bei Unfällen.
    Bei Personenschäden sind zunächst Sofortmaßnahmen am Unfallort zu ergreifen. Hierfür steht die Erste Hilfe-Einrichtung im Vereinsheim zur Verfügung. Bei Alarmierung der Unfallrettung soll als Treffpunkt der Ortsausgang Meidenried an der Strasse nach Rötz vereinbart werden. Dorthin ist ein Fahrzeug abzustellen, dass das Rettungsfahrzeug zur Unfallstelle geleitet. Bei Alarmierung den Unfallhergang, die Art und die Schwere der Verletzungen knapp und ruhig darstellen und das Gespräch nicht eher beenden, bevor die Rettungsleitstelle dazu auffordert.

    Wichtige Rufnummern und Anschriften:

     
    BRK-Rettungsleitstelle 19222
    Krankenhaus Neunburg v. Wald
    Krankenhausstr. 3a, 92431 Neunburg
    (0 96 72) 5 04-0
    Kreiskrankenhaus Roding
    Amulfstr. 1 , 93426 Roding
    (09461)400-0
    Polizeiinspektion Neunburg v.
    Wald Klosterberg 6, 92431 Neunburg
    (096 72) 92 02-0 oder 110
    Luftfahrtamt Nordbayern
    Flughafenstr. 100, 90411 Nürnberg
    (0911)52700-0
     



    Ring Alois 1. Vorstand

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